Bei Fußballspielen wird in Absprache mit dem Schiedsrichter unter Einbeziehung mehrerer Faktoren (u.a. Wetterdaten) darüber entschieden.

Bei Konzerten muss das Arena-Dach aus immissionsrechtlichen Gründen generell geschlossen sein.
Sollten am Veranstaltungstag allerdings sehr hohe Temperaturen erreicht werden, kann auf Anraten des Notarztes auch eine Sondergenehmigung seitens der Stadt Gelsenkirchen erteilt werden. Dies ist im Einzelfall vor Ort zu entscheiden.